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KFZ-Versicherung Die KFZ-Haftpflicht ist ein Muss für jeden Autohalter. Ohne diesen Versicherungsschutz darf kein Kraftfahrzeug angemeldet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass unschuldige Opfer bei Autounfällen angemessen entschädigt werden. Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die der Fahrzeughalter oder der Fahrer mit dem Fahrzeug verursachen. Zusätzlich kann eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Hier wird unterschieden zwischen der Teilkasko-und dem Komplettschutz – der Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko deckt Schäden durch Brand und Explosion, durch Diebstahl des Fahrzeuges oder Teile des Fahrzeuges, Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, sowie Schäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild. Die Vollkasko zahlt darüber hinaus bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei mut- und böswilligen Zerstörungen des Fahrzeuges durch Fremde (Vandalismus). Aktuelle Verträge beinhalten in der Regel:
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gilt als die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie tritt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt hat und somit schadenersatzpflichtig wird. Und diese Pflicht zum Schadenersatz gilt in unbegrenzter Höhe. Gleichzeitig hat die Privathaftpflicht den Charakter einer kleinen Rechtsschutzversicherung. Denn wenn die Ansprüche des tatsächlich oder vermeintlich Geschädigten beim Versicherer angemeldet werden, prüft dieser genau, ob sie zu Recht bestehen. Versichert sind Personenschäden (Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung einer Sache) oder Vermögensschäden ( z.B. Verdienstausfall oder Rente).
Ältere Versicherungsverträge haben oft nur ungenügende Versicherungssummen. Dann empfiehlt sich dringend eine Anpassung. Wer Kinder hat, sollte unbedingt einen Vertrag wählen, der auch die generelle Haftung für Schäden, die durch deliktsunfähige Kinder verursacht werden, beinhaltet.
Wer einen Hund besitzt, sollte unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht abschliessen, denn die von eigenen Hunden verursachten Schäden werden von der Privathaftpflicht nicht übernommen. Dies gilt auch für Pferdebesitzer.
Besitzer von Ölheizungen haften, wenn Öl aus dem Tank Erde und Grundwasser verschmutzt und auf den Öltankbesitzer können extrem hohe Summen für die Beseitigung der Verschmutzungen zukommen. Ein solcher Schaden ist oft über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Es gibt aber spezielle Angebote, die die Gewässerschaden-haftpflicht beinhalten.
Wer Häuser oder Mietwohnungen besitzt und diese nicht selbst bewohnt, haftet für Schäden, wenn das Grundstück nicht in einem verkehrssicheren Zustand ist, z.B. wenn Treppen und Wege vereist sind. Auch wenn die Streupflicht ausdrücklich auf die Mieter übertragen wurde, haftet der Eigentümer dennoch. Daher ist der Abschluss einer Hausbesitzerhaftpflicht unverzichtbar. Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts-und Gerichtskosten, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche durchsetzen will. Das Kostenrisiko eines ungewissen Prozessausgangs ist damit abgedeckt. Im Wesentlichen deckt die Rechtsschutzversicherung die Bereiche Strassenverkehr, Beruf und Teile der Freizeit ab. Zusätzlich versicherbar ist der Grundstücks-und Mietrechtschutz. Bei familien-und erbrechtlichen Angelegenheiten erstatten die Versicherer lediglich die Kosten für eine Beratung, allerdings nur, wenn sich die Rechtslage geändert hat, z.B. Tod eines Angehörigen. Beim Arbeits-, Miet-, Vertrags-, Steuer-, Sozial- und beim Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrs-sachen gibt es eine Wartezeit von drei Monaten. Diese entfällt bei einem Versichererwechsel, wenn das selbe Risiko wie bisher versichert wurde. Zu beachten ist eine ausreichende Deckungssumme, viele Versicherer bieten bereits eine Absicherung in unbegrenzter Höhe an. Hausrat-/Glasversicherung Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch eine ganze Reihe von denkbaren Schadenursachen wie Brand, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Versichert sind alle Gegenstände, die in einem privaten Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, also z.B. Möbel, Bilder, Teppiche, Küchengeräte, Lampen, Unterhaltungselektronik, Computer, Mudiskinstrumente, Gardinen, Bücher, Bekleidung, Spiel-sachen, Werkzeuge, Lebensmittelvorräte und Haustiere. Für besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Edel-steine, Münzen, Briefmarken, Kunstgegenstände und Antiquitäten gelten allerdings Entschädi-gungsgrenzen. In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht unter dem tatsächlichen Wert des Hausrates liegt, denn dann droht die sogenannte Unterversicherung, die im Schadenfall zu beträchtlichen Abzügen führen kann. Wird der Hausrat gestohlen oder zerstört, bekommt der Versicherte den Neupreis erstattet, sind Gegenstände nur beschädigt, zahlt die Hausratversicherung die notwendigen Reparaturkosten. Wohngebäudeversicherung Sie zählt zu den wichtigsten Sachversicherungen, um den in der Regel größten privaten Vermögenswert abzusichern und das Haus im Schadensfall, etwa nach einem Brand, wieder aufbauen zu können. Bei der Wohngebäudeversicherung sind die Schäden abgesichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Elementarschäden entstehen. Zwar ist es möglich, sich nur gegen einzelne dieser Gefahren abzusichern, doch wirklich gut versichert sind Hauseigentümer nur, wenn alle Risiken abgedeckt sind. Der Versicherte erhält bei der völligen Zerstörung des Gebäudes den erforderlichen Betrag, um das Gebäude an der gleichen Stelle zu aktuellen ortsüblichen Preisen wieder aufzubauen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren beginnt, sonst wird nur der Zeitwert erstattet. Die richtige Versicherungssumme richtet sich nach Grösse und Ausstattung und des Standorts des zu versichernden Gebäudes. Wichtig ist das Gebäude zum gleitenden Neuwert zu versichern, um die Versicherungssumme an die üblichen Preissteigerungen anzupassen und eine Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden. Heutzutage berechnen viele Versicherer die Wohngebäudeversicherung nach qm Wohnfläche. Versicherungen rund um den Bau
In der Privathaftpflicht ist in der Regel eine Erweiterung bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht enthalten. Dieser Schutz ist jedoch nur bei Renovierungen und kleineren Umbauten ausreichend, bei Neubauten oder grösseren Bauvor-haben ist eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.
Für nicht vorhersehbare Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Bauleistungen. Vandalismus – Glasbruch – Sturm – Fahrlässigkeit – höhere Gewalt – Wasser – Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen versicherten BestandteilenZusätzlich versicherbar: Feuerrisiko – Altbauten gegen Einsturz – Baugrund und Bodenmasse – Schadensuchkosten
Wer einen Hausbau plant, sollte bereits den Rohbau schützen. Eine Feuerrohbauver sicherung wird meist für ein Jahr beitragsfrei gewährt, wenn beim gleichen Versicherer anschliessend eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Unfallversicherung Nur ein Augenblick der Unaufmerksamkeit und beinahe wäre es passiert: Der Crash mit dem Auto, der Sturz von der Treppe. Die private Unfallversicherung kann die finanziellen Auswirkungen eines Unfalls ausgleichen. Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig das Startkapital für eine gesicherte Existenz. Berufsunfähigkeitsversicherung Unterschätzen Sie nicht das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Sichern Sie Ihr wertvollstes Gut, Ihre eigene Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat sie durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Und die mindert Ihren Schutz und die Leistung drastisch: Kein Berufsschutz für nach dem 1.1.1961 Geborene: Sie haben keinen Anspruch auf Berufsschutz, wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind und Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Der Gesetzgeber verweist Sie auf alle Berufe am Arbeitsmarkt. Ohne Rücksicht auf Status, Qualifikation und Zumutbarkeit. Wenn Sie in irgendeinem anderen Beruf Ihren Unterhalt verdienen können, erhalten Sie keine Leistung aus der gesetzlichen Versicherung. Gerade Berufsanfänger trifft die Berufsunfähigkeit hart, weil sie in der Regel keine oder nur geringe gesetzliche Absicherung haben. Hier gibt es spezielle Lösungen für junge Leute. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
• Monatliche Rentenzahlung bis zum vereinbarten Rentenalter • Günstige Beiträge, weil nicht der Beruf bei der Kalkulation im Vordergrund steht Existenzschutzversicherung
• Und/oder bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z.B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz, Leber • Und/oder bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen und sich orientieren sowie bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparats • Und/oder ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung Absicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, z.B. für Nicht-Berufstätige, wie etwas Hausfrauen
Personen, die sich aufgrund Ihrer Familien-/Einkommenssituation keine Berufsunfähigkeits-versicherung leisten können, z.B. junge Familienväter
• Bei Unfall nur eingeschränkter Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung: geleistet wird nur auf der Arbeitsstätte und auf dem direkten Weg dorthin und zurück Personen, die aufgrund ihres Berufs oder Gesundheitszustandes keinen oder nur einge-schränkten oder mit Zuschlägen belegten Berufsunfähigkeitsschutz abschließen können
• Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen können im Einzelfall eine Existenzschutzversicherung abschließen Absicherung über die Existenzschutzversicherung ergänzend zur Berufsunfähigkeits-versicherung, z.B. für Selbständige/Unternehmer
• Die Versorgungslücke dieser Zielgruppe ist aufgrund des meist hohen Einkommens auch entsprechend hoch Beamte/Soldaten
• Beamte, die in einer hohen Berufsgruppe eingestuft sind, wie Feuerwehr, Justizvollzug etc. • Beamte, deren Dienstunfähigkeitsrenten summenmäßig begrenzt sind Freiberufler
• Bei den meisten Versorgungswerken werden Berufsunfähigkeitsrenten nur dann gezahlt, wenn Berufsunfähigkeit vorliegt und die Zulassung an die Kammer zurückgegeben wird Grundfähigkeitsversicherung
Vorteile:
• Deutlich niedrigere Beiträge als für eine Berufsunfähigkeitsversicherung • Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit • Leistung wird auch gezahlt, wenn der Beruf noch ausgeübt werden kann Nachteile:
• Es gibt verschiedene Leistungskataloge, bei denen nach Punkten bewertet wird und zur Anerkennung mind. 100 Punkte erreicht werden müssen Dread Disease – Schwere Krankheiten Vorsorge Versichert ist keine monatliche Rente, sondern ein Kapitalbetrag. Versicherungsschutz besteht, wenn der Kunde eine bestimmte in den Versicherungsbedingungen definierte schwere Krankheit erleidet. Als Alternative ist die Dread Disease Police daher nur bedingt geeignet.
Vorteile:
• Einmalzahlung kann zu Umbaukosten etc. verwendet werden • Einfachere Gesundheitsprüfung als bei Berufsunfähigkeitsversicherung Nachteile:
• Genaue Definition der schweren Erkrankung (d.h. die Krankheit muss einen bestimmten Grad erreichen) • Bei fondsgebundenen Varianten ist die Leistungshöhe abhängig von der angenommenen Wertentwicklung, ggf. Nachschusspflicht Rentenversicherung
Private Vorsorge für das Rentenalter, für die Absicherung der Familie
oder für die Ausbildung des Kindes ist heutzutage besonders wichtig. Dazu
kommt: Der Staat schränkt seine Leistungen in jeder Beziehung immer weiter
ein. Mit einer Privaten Rentenversicherung bauen Sie sich ein zweites
finanzielles Standbein für das Alter auf und nehmen Ihre bzw. die
Versorgung Ihrer Familie selbst in die Hand.
Lebensversicherung
Ob als Altersvorsorge oder als Risikoabsicherung. Sie und Ihre
Familie sind auf Ihr Einkommen angewiesen. Doch was passiert im Alter oder
bei Tod des Hauptverdieners? Die gesetzlichen Rentenansprüche sind keine
Lösung. Sie reichen bei weitem nicht aus, um den Lebensstandard Ihrer
Familie zu erhalten. Sorgen Sie besser selbst vor.
Riester Rente / Rürup Rente
Profitieren Sie von den staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen.
Die Förderung dieser Produkte ist so hoch wie bei keiner anderen Form der
privaten Altersversorgung. Egal ob Familien, Singles, Selbständige oder
Beamten.
Krankenversicherung
Viele Gesetzesänderungen haben mit einschneidenden Leistungskürzungen
und neuen Zuzahlungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu
einer immer stärkeren finanziellen Belastung geführt. Mit einer
Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich genau die Leistungen, die für
Sie persönlich wichtig sind. Oder Sie geniessen durch die Höhe Ihres
Einkommens die Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung.
Pflegezusatzversicherung
Vom Pflegefall zum Sozialfall? Die Leistung der gesetzlichen
Pflegekasse reicht nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Kosten
im Heim abzudecken. Immer mehr Pflegebedürftige werden zum Sozialfall. Zur
Deckung der Kosten prüft das Sozialamt auch das Vermögen des Ehepartners
und der Kinder, die unterhaltspflichtig sind. Auch auf Erspartes,
Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann unter Umständen
zugegriffen werden.
Förderpflege (PflegeBahr)
Der Staat handelt. Ab dem 01.01.2013 erhält jeder
Versicherte ab 18 Jahren für eine staatlich anerkannte
Pflegezusatzversicherung eine jährliche Zulage von 60 EUR
-bei einem monatlichen Eigenbeitrag von mind. 10 EUR.
Sie kann von jedem abgeschlossen werden, der die Voraussetzungen für
die staatliche Zulage erfüllt.
Kein Höchstaufnahmealter
Keine Gesundheitsprüfung
Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitsnehmer, die in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert
sind, dürfen verlangen, Teile Ihres Entgelts für eine betriebliche
Altersversorgung zu nutzen. Unter betrieblicher Altersversorgung versteht
man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur
Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung
zusagt.
Welche steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung für
einen Arbeitnehmer die ideale ist, hängt entscheidend von seiner
persönlichen Situation ab, also unter anderem von Familienstand, Anzahl
der Kinder oder Höhe des Einkommens.
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