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KFZ-Versicherung

Die KFZ-Haftpflicht ist ein Muss für jeden Autohalter. Ohne diesen Versicherungsschutz darf kein Kraftfahrzeug angemeldet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass unschuldige Opfer bei Autounfällen angemessen entschädigt werden.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die der Fahrzeughalter oder der Fahrer mit dem Fahrzeug verursachen.

Zusätzlich kann eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Hier wird unterschieden zwischen der Teilkasko-und dem Komplettschutz – der Vollkaskoversicherung. Die Teilkasko deckt Schäden durch Brand und Explosion, durch Diebstahl des Fahrzeuges oder Teile des Fahrzeuges, Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung, sowie Schäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild.

Die Vollkasko zahlt darüber hinaus bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei mut- und böswilligen Zerstörungen des Fahrzeuges durch Fremde (Vandalismus).


Aktuelle Verträge beinhalten in der Regel:

  • Neupreisentschädigung (je nach Versicherer bis zu 24 Monate)

  • Rabattretter (je nach Versicherer prämienfrei)

  • Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit

  • Leasingdifferenzdeckung (gegen Mehrbeitrag)

  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art


Haftpflichtversicherung


  • Privathaftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung gilt als die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie tritt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten schuldhaft einen Schaden zugefügt hat und somit schadenersatzpflichtig wird. Und diese Pflicht zum Schadenersatz gilt in unbegrenzter Höhe. Gleichzeitig hat die Privathaftpflicht den Charakter einer kleinen Rechtsschutzversicherung. Denn wenn die Ansprüche des tatsächlich oder vermeintlich Geschädigten beim Versicherer angemeldet werden, prüft dieser genau, ob sie zu Recht bestehen.

Versichert sind Personenschäden (Verletzungen, Gesundheitsschäden oder Tod), Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung einer Sache) oder Vermögensschäden ( z.B. Verdienstausfall oder Rente).


Es sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme mind. 5 Mio.EUR beträgt.

Ältere Versicherungsverträge haben oft nur ungenügende Versicherungssummen. Dann empfiehlt sich dringend eine Anpassung.

Wer Kinder hat, sollte unbedingt einen Vertrag wählen, der auch die generelle Haftung für Schäden, die durch deliktsunfähige Kinder verursacht werden, beinhaltet.

 

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

Wer einen Hund besitzt, sollte unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht abschliessen, denn die von eigenen Hunden verursachten Schäden werden von der Privathaftpflicht nicht übernommen. Dies gilt auch für Pferdebesitzer.

 

  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Besitzer von Ölheizungen haften, wenn Öl aus dem Tank Erde und Grundwasser verschmutzt und auf den Öltankbesitzer können extrem hohe Summen für die Beseitigung der Verschmutzungen zukommen. Ein solcher Schaden ist oft über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Es gibt aber spezielle Angebote, die die Gewässerschaden-haftpflicht beinhalten.

 

  • Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wer Häuser oder Mietwohnungen besitzt und diese nicht selbst bewohnt, haftet für Schäden, wenn das Grundstück nicht in einem verkehrssicheren Zustand ist, z.B. wenn Treppen und Wege vereist sind. Auch wenn die Streupflicht ausdrücklich auf die Mieter übertragen wurde, haftet der Eigentümer dennoch. Daher ist der Abschluss einer Hausbesitzerhaftpflicht unverzichtbar.


Rechtsschutzversicherung


Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts-und Gerichtskosten, wenn der Versicherte Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche durchsetzen will. Das Kostenrisiko eines ungewissen Prozessausgangs ist damit abgedeckt.

Im Wesentlichen deckt die Rechtsschutzversicherung die Bereiche Strassenverkehr, Beruf und Teile der Freizeit ab. Zusätzlich versicherbar ist der Grundstücks-und Mietrechtschutz.

Bei familien-und erbrechtlichen Angelegenheiten erstatten die Versicherer lediglich die Kosten für eine Beratung, allerdings nur, wenn sich die Rechtslage geändert hat, z.B. Tod eines Angehörigen.

Beim Arbeits-, Miet-, Vertrags-, Steuer-, Sozial- und beim Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrs-sachen gibt es eine Wartezeit von drei Monaten. Diese entfällt bei einem Versichererwechsel, wenn das selbe Risiko wie bisher versichert wurde.


Zu beachten ist eine ausreichende Deckungssumme, viele Versicherer bieten bereits eine Absicherung in unbegrenzter Höhe an.


Hausrat-/Glasversicherung


Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch eine ganze Reihe von denkbaren Schadenursachen wie Brand, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Leitungswasser oder Sturm entstehen.


Versichert sind alle Gegenstände, die in einem privaten Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienen, also z.B. Möbel, Bilder, Teppiche, Küchengeräte, Lampen, Unterhaltungselektronik, Computer, Mudiskinstrumente, Gardinen, Bücher, Bekleidung, Spiel-sachen, Werkzeuge, Lebensmittelvorräte und Haustiere.

Für besonders wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Edel-steine, Münzen, Briefmarken, Kunstgegenstände und Antiquitäten gelten allerdings Entschädi-gungsgrenzen.


In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme nicht unter dem tatsächlichen Wert des Hausrates liegt, denn dann droht die sogenannte Unterversicherung, die im Schadenfall zu beträchtlichen Abzügen führen kann.


Wird der Hausrat gestohlen oder zerstört, bekommt der Versicherte den Neupreis erstattet, sind Gegenstände nur beschädigt, zahlt die Hausratversicherung die notwendigen Reparaturkosten.




Wohngebäudeversicherung


Sie zählt zu den wichtigsten Sachversicherungen, um den in der Regel größten privaten Vermögenswert abzusichern und das Haus im Schadensfall, etwa nach einem Brand, wieder aufbauen zu können.

Bei der Wohngebäudeversicherung sind die Schäden abgesichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Elementarschäden entstehen. Zwar ist es möglich, sich nur gegen einzelne dieser Gefahren abzusichern, doch wirklich gut versichert sind Hauseigentümer nur, wenn alle Risiken abgedeckt sind.

Der Versicherte erhält bei der völligen Zerstörung des Gebäudes den erforderlichen Betrag, um das Gebäude an der gleichen Stelle zu aktuellen ortsüblichen Preisen wieder aufzubauen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wiederaufbau innerhalb von drei Jahren beginnt, sonst wird nur der Zeitwert erstattet.

Die richtige Versicherungssumme richtet sich nach Grösse und Ausstattung und des Standorts des zu versichernden Gebäudes. Wichtig ist das Gebäude zum gleitenden Neuwert zu versichern, um die Versicherungssumme an die üblichen Preissteigerungen anzupassen und eine Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden.

Heutzutage berechnen viele Versicherer die Wohngebäudeversicherung nach qm Wohnfläche.


Versicherungen rund um den Bau

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung

In der Privathaftpflicht ist in der Regel eine Erweiterung bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht enthalten. Dieser Schutz ist jedoch nur bei Renovierungen und kleineren Umbauten ausreichend, bei Neubauten oder grösseren Bauvor-haben ist eine spezielle Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.


  • Bauleistungsversicherung:

Für nicht vorhersehbare Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Bauleistungen.

Vandalismus – Glasbruch – Sturm – Fahrlässigkeit – höhere Gewalt – Wasser – Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen versicherten Bestandteilen

Zusätzlich versicherbar: Feuerrisiko – Altbauten gegen Einsturz – Baugrund und Bodenmasse – Schadensuchkosten


  • Feuerrohbauversicherung:

Wer einen Hausbau plant, sollte bereits den Rohbau schützen. Eine Feuerrohbauver sicherung wird meist für ein Jahr beitragsfrei gewährt, wenn beim gleichen Versicherer anschliessend eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.


Unfallversicherung

Nur ein Augenblick der Unaufmerksamkeit und beinahe wäre es passiert: Der Crash mit dem Auto, der Sturz von der Treppe.

Die private Unfallversicherung kann die finanziellen Auswirkungen eines Unfalls ausgleichen. Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig das Startkapital für eine gesicherte Existenz.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Unterschätzen Sie nicht das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Sichern Sie Ihr wertvollstes Gut, Ihre eigene Arbeitskraft. Die Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nicht mehr. Der Gesetzgeber hat sie durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt. Und die mindert Ihren Schutz und die Leistung drastisch:

Kein Berufsschutz für nach dem 1.1.1961 Geborene: Sie haben keinen Anspruch auf Berufsschutz, wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind und Ihren erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Der Gesetzgeber verweist Sie auf alle Berufe am Arbeitsmarkt. Ohne Rücksicht auf Status, Qualifikation und Zumutbarkeit. Wenn Sie in irgendeinem anderen Beruf Ihren Unterhalt verdienen können, erhalten Sie keine Leistung aus der gesetzlichen Versicherung.

Gerade Berufsanfänger trifft die Berufsunfähigkeit hart, weil sie in der Regel keine oder nur geringe gesetzliche Absicherung haben.

Hier gibt es spezielle Lösungen für junge Leute.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn durch Krankheit oder Unfall dauerhaft keine Erwerbstätigkeit, d.h. mind. drei Stunden täglich, mehr ausgeübt werden kann.

Vorteile:

    • Annahmerichtlinien nicht so streng wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Monatliche Rentenzahlung bis zum vereinbarten Rentenalter
    • Günstige Beiträge, weil nicht der Beruf bei der Kalkulation im Vordergrund steht

Existenzschutzversicherung

Die Existenzschutzversicherung sichert umfassend gegen die finanziellen Folgen, die bei Invalidität durch schwere Krankheiten, Unfall und bei Pflegebedürftigkeit entstehen. Dabei ist die berufliche Tätigkeit ohne Bedeutung. Der Leistungsfall ist nach objektiven medizinischen Kriterien eindeutig definiert. Im Leistungsfall wird die vereinbarte Rente lebenslang bezahlt (bei der Berufs-unfähgikeit ist die Leistungsdauer i.d.R. begrenzt).

Wann wird geleistet?

    • Ab einer 50%igen Invalidität nach einem Unfall
    • Und/oder bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z.B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz, Leber
    • Und/oder bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen und sich orientieren sowie bei schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparats
    • Und/oder ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Absicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, z.B. für

Nicht-Berufstätige, wie etwas Hausfrauen


    • Diese Personengruppe hat im Falle eines Unfalls oder einer schweren Krankheit i.d.R. keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung

Personen, die sich aufgrund Ihrer Familien-/Einkommenssituation keine Berufsunfähigkeits-versicherung leisten können, z.B. junge Familienväter

    • Alle nach dem 01.01.1961 Geborenen haben keinen Anspruch auf einen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz – nur eingeschränkter Erwerbsminderungsschutz
    • Bei Unfall nur eingeschränkter Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung: geleistet wird nur auf der Arbeitsstätte und auf dem direkten Weg dorthin und zurück

Personen, die aufgrund ihres Berufs oder Gesundheitszustandes keinen oder nur einge-schränkten oder mit Zuschlägen belegten Berufsunfähigkeitsschutz abschließen können
    • Personen, deren Berufe in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar sind
    • Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen können im Einzelfall eine Existenzschutzversicherung abschließen

Absicherung über die Existenzschutzversicherung ergänzend zur Berufsunfähigkeits-versicherung, z.B. für

Selbständige/Unternehmer
    • Wer nach dem 01.01.1984 nicht mind. 60 Beitragsmonate lückenlos nachweisen kann, hat als Selbständiger keine Leistungen von der gesetzlichen Rente (EU-Rente) zu erwarten, für jüngere Selbständige nicht zu erfüllen
    • Die Versorgungslücke dieser Zielgruppe ist aufgrund des meist hohen Einkommens auch entsprechend hoch

Beamte/Soldaten
    • Beamte auf Widerruf /Probe haben i.d.R. bei Dienstunfähigkeit keine Ansprüche
    • Beamte, die in einer hohen Berufsgruppe eingestuft sind, wie Feuerwehr, Justizvollzug etc.
    • Beamte, deren Dienstunfähigkeitsrenten summenmäßig begrenzt sind

Freiberufler
    • Freiberufler wie z.B. Architekten oder Rechtsanwälte haben keine gesetzlichen Ansprüche, sondern Anspruch auf eine Grundversorgung über Versorgungswerke
    • Bei den meisten Versorgungswerken werden Berufsunfähigkeitsrenten nur dann gezahlt, wenn Berufsunfähigkeit vorliegt und die Zulassung an die Kammer zurückgegeben wird

Grundfähigkeitsversicherung

Versichert ist der Verlust von Grundfähigkeiten – unabhängig vom Beruf. Dabei ist unerheblich, ob der Verlust der Grundfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wurde. Der Verlust der Grundfähigkeit muss mind. 1 Jahr lang ununterbrochen bestehen und durch einen Arzt festgestellt werden.

Versicherte Grundfähigkeiten sind z.B.:

Sehen Hören Sprechen Sitzen Stehen
Geistige Leistungsfähigkeit Gleichgewichtssinn Knien/Bücken Gehen/Treppensteigen Gebrauch der Arme
Gebrauch der Beine Gebrauch der Hände Auto fahren

Vorteile:
    • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    • Deutlich niedrigere Beiträge als für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit
    • Leistung wird auch gezahlt, wenn der Beruf noch ausgeübt werden kann

Nachteile:
    • Die Leistungsanerkennung setzt den kompletten Verlust der Grundfähigkeit voraus
    • Es gibt verschiedene Leistungskataloge, bei denen nach Punkten bewertet wird und zur Anerkennung mind. 100 Punkte erreicht werden müssen

Dread Disease – Schwere Krankheiten Vorsorge

Versichert ist keine monatliche Rente, sondern ein Kapitalbetrag. Versicherungsschutz besteht, wenn der Kunde eine bestimmte in den Versicherungsbedingungen definierte schwere Krankheit erleidet. Als Alternative ist die Dread Disease Police daher nur bedingt geeignet.

Kinderlähmung ALS Schwere Verbrennungen,
Erfrierungen, Verätzungen
Koma Asbstose Schwere Kopfverletzungen
Muskeldystrophie Knochenmarktransplantation Gutartiger Hirntumor
Enzephalitis Erkrankung des zentralen
Nervensystemes
Bakterielle Meningitis
Erkrankung des Herzmuskels Herzinfarkt Angioplastie am Herzen
Alzheimer Schlaganfall Herzklappenoperation
Parkinson Krebs Aortenplastik
Transplantation von
Hauptorganen
Multiple Sklerose Nierenversagen
Bypass-OP Querschnittslähmung HIV-Infektion


Vorteile:
    • Die Kosten dieser Versicherung können Selbständige als Betriebsausgaben absetzen
    • Einmalzahlung kann zu Umbaukosten etc. verwendet werden
    • Einfachere Gesundheitsprüfung als bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Nachteile:
    • Kein Versicherungsschutz für psychische Erkrankungen und Rückenleiden
    • Genaue Definition der schweren Erkrankung (d.h. die Krankheit muss einen bestimmten Grad erreichen)
    • Bei fondsgebundenen Varianten ist die Leistungshöhe abhängig von der angenommenen Wertentwicklung, ggf. Nachschusspflicht

  
 
Rentenversicherung
Private Vorsorge für das Rentenalter, für die Absicherung der Familie oder für die Ausbildung des Kindes ist heutzutage besonders wichtig. Dazu kommt: Der Staat schränkt seine Leistungen in jeder Beziehung immer weiter ein. Mit einer Privaten Rentenversicherung bauen Sie sich ein zweites finanzielles Standbein für das Alter auf und nehmen Ihre bzw. die Versorgung Ihrer Familie selbst in die Hand.

Lebensversicherung
Ob als Altersvorsorge oder als Risikoabsicherung. Sie und Ihre Familie sind auf Ihr Einkommen angewiesen. Doch was passiert im Alter oder bei Tod des Hauptverdieners? Die gesetzlichen Rentenansprüche sind keine Lösung. Sie reichen bei weitem nicht aus, um den Lebensstandard Ihrer Familie zu erhalten. Sorgen Sie besser selbst vor.

Riester Rente / Rürup Rente
Profitieren Sie von den staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen. Die Förderung dieser Produkte ist so hoch wie bei keiner anderen Form der privaten Altersversorgung. Egal ob Familien, Singles, Selbständige oder Beamten.

Krankenversicherung
Viele Gesetzesänderungen haben mit einschneidenden Leistungskürzungen und neuen Zuzahlungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu einer immer stärkeren finanziellen Belastung geführt. Mit einer Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich genau die Leistungen, die für Sie persönlich wichtig sind. Oder Sie geniessen durch die Höhe Ihres Einkommens die Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung.

Pflegezusatzversicherung
Vom Pflegefall zum Sozialfall? Die Leistung der gesetzlichen Pflegekasse reicht nicht aus, um die durchschnittlich anfallenden Kosten im Heim abzudecken. Immer mehr Pflegebedürftige werden zum Sozialfall. Zur Deckung der Kosten prüft das Sozialamt auch das Vermögen des Ehepartners und der Kinder, die unterhaltspflichtig sind. Auch auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann unter Umständen zugegriffen werden.

Förderpflege (PflegeBahr)
Der Staat handelt. Ab dem 01.01.2013 erhält jeder Versicherte ab 18 Jahren für eine staatlich anerkannte Pflegezusatzversicherung eine jährliche Zulage von 60 EUR -bei einem monatlichen Eigenbeitrag von mind. 10 EUR.
Sie kann von jedem abgeschlossen werden, der die Voraussetzungen für die staatliche Zulage erfüllt.
  • Personen, die bisher keine Pflegeleistungen bezogen oder derzeit beziehen.
  • Personen, die noch keine andere förderfähige Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    Kein Höchstaufnahmealter
    Keine Gesundheitsprüfung
    Betriebliche Altersvorsorge
    Arbeitsnehmer, die in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert sind, dürfen verlangen, Teile Ihres Entgelts für eine betriebliche Altersversorgung zu nutzen. Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung oder Invaliditätsversorgung zusagt.
    Welche steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung für einen Arbeitnehmer die ideale ist, hängt entscheidend von seiner persönlichen Situation ab, also unter anderem von Familienstand, Anzahl der Kinder oder Höhe des Einkommens.